Illustration: Ein Reiseveranstalter fährt im Abendlicht mit einem schwarzen Labrador im Bus über eine kurvenreiche Bergstraße. Ein freier Sitz und Wegweiser symbolisieren neue Reisewege.

Der Reiseveranstalter – Eine Frage des Herzens (Teil 3)

Der Reiseveranstalter hatte ein Problem. Kein besonders großes. Die Fahrzeuge waren einsatzbereit, die Straßen überwiegend befahrbar und die Nachfrage nach gelegentlichen Ausflügen vorhanden. Trotzdem hatte er das Gefühl, seinem Unternehmen fehle etwas. Bislang hatte er sich vor allem damit beschäftigt, wohin Menschen reisen wollten. Weshalb sie überhaupt verreisten, war in seinen Geschäftsunterlagen dagegen nur unzureichend dokumentiert.

Eine Mitreisende mit ungewöhnlichem Engagement

Die Geschichte der späteren Herzensreisen begann nicht mit einer Marktanalyse. Sie begann mit einer Mitreisenden. Sie interessierte sich für seine Unternehmungen, ermutigte ihn zu neuen Strecken und hielt erstaunlich viel von seinen Fähigkeiten. So viel, dass der Veranstalter gelegentlich selbst an ihrer Einschätzung zweifelte. Er kannte schließlich seine Buchhaltung und die eine oder andere Fehlentscheidung bei der Streckenwahl.

Irgendwann blieb es nicht bei Lob und guten Ratschlägen. Die Mitreisende brachte die Möglichkeit einer gemeinsamen Reisegesellschaft ins Gespräch. Nicht in Form eines förmlichen Gründungsantrags. Man saß schließlich nicht beim Notar, sondern meist auf Fahrzeugsitzen oder bei einer Tasse Kaffee. Aber die Überlegung stand im Raum. Und sie blieb dort nicht unbeachtet liegen.

Es folgten Gespräche über mögliche gemeinsame Reiseziele und die Gestaltung künftiger Fahrten. Vorschläge kamen von beiden Seiten. Der Veranstalter begann, die Idee ernsthaft in Betracht zu ziehen. Nicht zuletzt, weil er die mögliche Mitgesellschafterin inzwischen ausgesprochen gern an seiner Seite hatte. Zwar fehlten Gesellschaftsvertrag und verbindliche Entscheidung. An gemeinsamen Vorstellungen hatte es hingegen nicht gemangelt. Immerhin waren schon Unternehmen mit schlechteren Voraussetzungen gegründet worden.

Die inoffizielle Planungsabteilung

Mit der Zeit entwickelte sich eine bemerkenswert effiziente Zusammenarbeit. Neben den gemeinsamen Fahrten fanden kleinere Planungssitzungen statt, bevorzugt an Orten mit ausreichend Parkplätzen, zuverlässiger Kaffeeversorgung und unkomplizierten Öffnungszeiten. Auf repräsentative Geschäftsräume wurde bewusst verzichtet. Schließlich konnte man auch an einem kleinen Tisch mit zwei Kaffeebechern weitreichende Reisepläne entwickeln.

Die Tagesordnung war selten schriftlich festgelegt. Man begann mit einer beiläufigen Bemerkung, landete bei einer Reiseidee und stellte irgendwann fest, dass aus einer kurzen Besprechung ein ausgesprochen unterhaltsamer Abend geworden war.

Auch außerhalb dieser Zusammenkünfte blieb die Planungsabteilung aktiv. Nachrichten, Bilder, Reiseeindrücke und musikalische Empfehlungen wurden ausgetauscht, deren Bedeutung sich nicht immer eindeutig aus dem Begleittext erschließen ließ. Die Kommunikation erfolgte teilweise zu Zeiten, zu denen andere Reiseunternehmen ihre Geschäftsstellen längst geschlossen hatten. Der Veranstalter betrachtete das zunächst als Zeichen außergewöhnlicher Kundenbindung. Später hielt er auch eine gewisse persönliche Freude am Austausch für denkbar. Eine förmliche Untersuchung wurde nicht eingeleitet.

Längst diente nicht jedes Gespräch der eigentlichen Reiseorganisation. Es ging um Erlebnisse, Gedanken, Alltägliches und Dinge, die mit der Beförderung von Personen nur noch entfernt zu tun hatten. Dennoch entstanden daraus neue Ideen. Die Zusammenarbeit funktionierte. Nur über die genaue Bezeichnung des Verhältnisses zwischen Reiseleitung und Mitreisender hatte man sich nie abschließend verständigt.

Der vorläufige Reisekatalog

Da gab es Ausflüge in höhere Regionen, bei denen landschaftliche Sehenswürdigkeiten durchaus eine Rolle spielten, kulinarische Zwischenstopps aber mindestens ebenso wichtig waren. Der Veranstalter richtete vorsorglich die Kategorie „Alpine Genussreisen“ ein. Ob das Naturerlebnis oder die Einkehr im Vordergrund stehen sollte, blieb ungeklärt. Man hielt beides grundsätzlich für erstrebenswert.

Auch kulinarische Entdeckungsreisen wurden besprochen, bei denen das Ziel nicht durch geografische Koordinaten, sondern durch eine geeignete Küche bestimmt wurde. Das Konzept erforderte weder Hotelbuchung noch lange Anreise. Lediglich wer kochte, wer probierte und wer anschließend die Küche wieder in einen benutzbaren Zustand versetzte, hätte noch vertraglich geregelt werden müssen.

Daneben gab es spontane Ausflüge und Unternehmungen, deren Reiz offenbar weniger im Ziel als in der Reisegesellschaft selbst lag. Manchmal kam die Idee vom Fahrersitz, manchmal vom Beifahrersitz. Gelegentlich war die Urheberschaft hinterher nicht mehr festzustellen. Der Veranstalter hielt das für ein gutes Zeichen. Schließlich wollte er keine Gesellschaft, in der einer ständig den Reiseleiter und der andere ausschließlich das Gepäck spielte.

Die Entdeckung der Herzensreisen

Irgendwann fiel ihm auf, dass es bei all diesen Überlegungen gar nicht immer um das Reiseziel ging. Sondern um gemeinsame Erlebnisse, Gespräche und das Gefühl, dass jemand gern neben einem saß. Nach eingehender betriebswirtschaftlicher Prüfung musste er feststellen, dass er seit Jahren überwiegend Herzensreisen durchführte. Bedauerlicherweise hatte er diese bislang als gewöhnliche Personenbeförderung abgerechnet. Ein schwerwiegender Fehler in der Produktzuordnung.

Er beschloss, Herzensreisen ausdrücklich in seinen Katalog aufzunehmen. Allerdings erwies sich die Reisebeschreibung als schwierig. Wo bei gewöhnlichen Fahrten Abfahrtszeiten und Zielorte standen, fanden sich hier Formulierungen wie „Mal sehen“, „Vielleicht irgendwann“ und „Das müssen wir noch besprechen“. Er war unvollständige Reiseunterlagen gewohnt. Eine Besonderheit wurde ihm dennoch bewusst: Herzensreisen ließen sich nicht einseitig buchen. Man konnte eine Route vorschlagen und ein Fahrzeug bereitstellen. Mitfahren mussten die Beteiligten freiwillig.

Die außerordentliche Sitzung

Dann erreichte den Reiseveranstalter eine Mitteilung. Die Mitreisende hatte ihr Herz zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen. Gegenstand der Beratungen war offenbar der weitere Streckenverlauf. Der Veranstalter begrüßte das ausdrücklich. Die Beteiligung des Herzens gehörte inzwischen schließlich zu seinen Unternehmensgrundsätzen.

Über Tagesordnung, Verlauf und mögliche Wortmeldungen lagen ihm keine näheren Informationen vor. Das Ergebnis wurde ihm hingegen mitgeteilt: Die Mitreisende bevorzugte gegenwärtig eine andere Strecke. Ob der Beschluss einstimmig gefasst worden war, blieb offen.

Der Veranstalter nahm das zur Kenntnis. Er hielt es für wenig sinnvoll, sich in die internen Beratungen fremder Herzen einzumischen, zumal er über deren Abstimmungsverfahren und Widerspruchsfristen keinerlei gesicherte Erkenntnisse besaß. Immerhin wurde auf gegenseitigen Respekt verwiesen. Den fand er wichtig. Er stand sogar in seinen Beförderungsbedingungen. Nur ließ sich damit leider kein Zielort ins Navigationsgerät eingeben.

Er verzichtete auf weitere Nachfragen. Er konnte schlecht Herzensreisen anbieten und anschließend beanstanden, dass seine Fahrgäste tatsächlich ihr Herz befragten. Das wäre geschäftspolitisch kaum zu vertreten gewesen.

Die ausgesetzte Gesellschaftsgründung

Bei der Durchsicht seiner Unterlagen stellte er fest, dass die bisherigen Gespräche eine interessante Grundlage für eine gemeinsame Reisegesellschaft ergeben hatten. Ideen, gegenseitige Anregungen, gemeinsame Ziele, eine eingespielte Planungsabteilung. Lediglich eine verbindliche Gründungsentscheidung fehlte. Ein organisatorischer Mangel, der sich nun als bedeutsamer erwies als ursprünglich angenommen.

Wie sollte er die Angelegenheit verbuchen? Als gescheiterte Fusion? Das erschien übertrieben. Als endgültig eingestellte Verhandlung? Dafür lagen keine entsprechenden Beschlüsse vor. Schließlich entschied er sich für: „Sondierungsgespräche aufgrund abweichender Streckenplanung vorläufig ausgesetzt.“ Das klang sachlich und ließ Raum für zukünftige Entwicklungen.

Sollten beide Seiten eines Tages erneut eine gemeinsame Fahrt wünschen, konnten die Gespräche wieder aufgenommen werden. Vor einer Entscheidung wären die zuständigen Herzen erneut anzuhören. Möglichst gemeinsam. Und nach Möglichkeit unter Angabe eines ungefähren Reiseziels.

Er ergänzte seine Geschäftsordnung: „Vorübergehend unterbrochene Reiseverbindungen können bei übereinstimmendem Fahrtwunsch erneut geprüft werden. Eine automatische Sitzplatzreservierung oder Verpflichtung zur Wiederaufnahme des ursprünglichen Streckenverlaufs besteht nicht.“ Die Unterlagen kamen in den Ordner „Interessante Reisevorhaben – bei Gelegenheit erneut prüfen“. Den Vermerk „Erledigt“ strich er wieder durch. Außerdem war der entsprechende Ordner ohnehin schon voll.

Der laufende Reisebetrieb

Unterdessen hatte sich herumgesprochen, dass das Reiseunternehmen weiterhin existierte. Menschen standen an unterschiedlichen Haltestellen. Einige wollten Auskünfte, andere interessierten sich für seine Reiseberichte. Wieder andere brachten eigene Geschichten mit. Manche suchten nur einen Kaffee, ein Gespräch oder einen gemeinsamen Spaziergang. Nicht jeder wollte gleich eine lebenslange Pauschalreise buchen.

Ein besonders treuer vierbeiniger Mitreisender hatte ohnehin längst einen Stammplatz. Er betrachtete die Diskussion über Herzensreisen, Gesellschaftsgründungen und außerordentliche Sitzungen mit bemerkenswerter Gleichgültigkeit. Solange regelmäßig angehalten wurde, Verpflegung vorhanden war und gelegentlich ein Waldweg auftauchte, erschien ihm das Verkehrskonzept überzeugend.

Der Veranstalter begriff außerdem, dass Menschen ganz unterschiedlich lange gemeinsam unterwegs sein konnten. Manche Reisen dauerten Stunden, andere Jahre. Einige wurden bis zum geplanten Ziel durchgeführt. Bei anderen änderten sich unterwegs die Vorstellungen darüber, wohin es gehen sollte. Eine jahrelange Reise im Nachhinein als Fehlbuchung zu bezeichnen, nur weil die Beteiligten unterschiedliche Anschlussverbindungen bevorzugten, wäre ihm ausgesprochen merkwürdig vorgekommen.

Auch eine kürzere gemeinsame Planungszeit wurde nicht bedeutungslos, nur weil daraus vorerst keine gemeinsame Gesellschaft entstand. Manchmal hatte eine Mitreisende schon dadurch etwas verändert, dass sie überhaupt eingestiegen war. In seinem Fall hatte eine solche Begegnung sogar dazu geführt, dass er sein eigentliches Geschäftsmodell erkannte.

Er war dankbar für die Gespräche, die Anregungen und die gemeinsam entwickelten Ideen. Berge wurden nicht niedriger, nur weil eine ursprünglich vorgesehene Reisebegleitung eine andere Strecke bevorzugte. Gutes Essen verlor dadurch nicht seinen Geschmack. Und die Straßen führten weiterhin in sämtliche Himmelsrichtungen.

Deshalb würde er weder vergangene Fahrten nachträglich schlechtreden noch zukünftige vorsorglich absagen. Neue Fahrgäste konnten zusteigen. Frühere Mitreisende durften sich nach Verbindungen erkundigen. Und er selbst hatte schließlich noch einige Ziele.

Es war etwas Schönes entstanden. Es hatte sich verändert. Das machte es nicht wertlos. Und es bedeutete schon gar nicht, dass nun der gesamte Reisebetrieb eingestellt werden musste.

Der Veranstalter nahm die Schlüssel, ging zum Fahrzeug und setzte sich ans Steuer. Der Tank war ausreichend gefüllt. Auf dem Beifahrersitz lag eine alte Straßenkarte. Er überlegte, ob er ein Ziel eingeben sollte, ließ es dann aber bleiben. Nicht jede Fahrt musste mit einer vollständigen Planung beginnen.

Er startete den Motor. Vom Rücksitz kam ein zufriedenes Schnaufen. Wenigstens einer wusste offenbar genau, was er wollte.

Wohin die nächste Fahrt führte, war noch offen. Der Hund hatte allerdings bereits einen Vorschlag eingereicht.

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